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Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftregister


Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Lebenspartnerschaftsregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

Antragsberichtigt sind die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Vorfahren und Abkömmlinge und andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Personalausweis oder Reisepass
sowie andere Personen zusätzlich einen Nachweis über ihr rechtliches Interesse.

Für die erste ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde kostet 7,50 €.

Rechtsgrundlage

  • 58 i.V.m. § 56 Personenstandsgesetz (PStG)

Die Gebühren ergeben sich aus der Tarif-Nr. 105 der Nds. Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).