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Bewerbung als Wahlhelfer/in


Leistungsbeschreibung

Wer kann als Wahlhelfer:in tätig sein?

Wahlhelfer:in kann jeder sein, der am Tag der entsprechenden Wahl selbst wahlberechtigt ist. Spezielle Vorkenntnisse auf dem Gebiet des Wahlrechts sind nicht erforderlich. Alles, was die Wahlhelfer:innen wissen müssen, erfahren sie im Falle einer Berufung von den für die Wahl zuständigen Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung.

 

Welche Aufgaben haben Wahlhelfer:innen?

Zu den Aufgaben zählen unter anderem

  • die Prüfung der Wahlberechtigung
  • die Ausgabe von Stimmzetteln
  • die Eintragung des Stimmabgabenvermerks in das Wählerverzeichnis
  • die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wahlvorganges
  • die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

 

Wird der Einsatz bezahlt?

Als Aufwandsentschädigung erhalten die ehrenamtlichen Wahlhelfer:innen pro Tag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro.