Bewerbung als Wahlhelfer/in
Bewerbung als Wahlhelfer/in
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wer kann als Wahlhelfer:in tätig sein?
Wahlhelfer:in kann jeder sein, der am Tag der entsprechenden Wahl selbst wahlberechtigt ist. Spezielle Vorkenntnisse auf dem Gebiet des Wahlrechts sind nicht erforderlich. Alles, was die Wahlhelfer:innen wissen müssen, erfahren sie im Falle einer Berufung von den für die Wahl zuständigen Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung.
Welche Aufgaben haben Wahlhelfer:innen?
Zu den Aufgaben zählen unter anderem
- die Prüfung der Wahlberechtigung
- die Ausgabe von Stimmzetteln
- die Eintragung des Stimmabgabenvermerks in das Wählerverzeichnis
- die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Wahlvorganges
- die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Wird der Einsatz bezahlt?
Als Aufwandsentschädigung erhalten die ehrenamtlichen Wahlhelfer:innen pro Tag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro.
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