BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Personalausweis Änderung wegen Adressänderung


Leistungsbeschreibung

Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden , sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.

Sie können die Änderung der Anschrift im Personalausweis persönlich oder elektronisch vornehmen lassen.

Bei persönlicher Vorsprache:

  • Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
  • Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.

Bei elektronischer Änderung:

  • Sie veranlassen die Änderungen im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

  • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben

Es fallen keine Gebühren an.

0 TAG
in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.