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Hundesteuerabmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Es fallen keine Gebühren an.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Die Abmeldung des Hundes muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Rechtsgrundlage: Hundesteuersatzung der Stadt Bramsche vom 01.04.2004.

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz